Anmerkung:
28.02.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
29.02.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.
15.03.2024 - Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung teilt Folgendes mit:
"Danke für Ihren Hinweis, wir werden diesem nachgehen."
05.04.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass auf der Luckenberger Brücke beidseitig ein Gehweg ist, der jeweils in Fahrtrichtung für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben ist. Es besteht hier keine Benutzungspflicht für Radfahrer.
Den Radfahrenden ist hier freigestellt, ob sie auf der Fahrbahn fahren möchten oder auf dem Gehweg. Wenn sie sich für den Gehweg entscheiden, dann müssen die Radfahrenden Rücksicht auf Fußgänger nehmen; sie dürfen sie weder gefährden noch behindern. Wenn nötig müssen sie sogar Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Markierung wurde absichtlich nicht mehr erneuert und sie wird es auch nicht mehr, da es sich seit dem Jahr 2020 nicht mehr um einen getrennten Rad- und Gehweg handelt.
Kontrollen zum Verhalten der Radfahrer auf dem Gehweg sind nur durch die Polizei möglich. Der Hinweis zum Fehlverhalten der Radfahrer wird daher an die Polizei weitergeleitet.