Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Starkes Verkehrsaufkommen im Februar
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
282172
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
26.01.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt sowie der Polizei übergeben.
29.01.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen. Sobald die Anordnung vom Landesbetrieb Straßenwesen vorliegt, kann Ihre Anfrage abschließend beantwortet werden.
05.02.2024 - "Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist Träger der Baumaßnahme. In dieser Funktion ordnet er auch die Beschilderung auf den Umleitungsstrecken an. Die Stadt Brandenburg an der Havel sowie auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark und auch die Polizei wurden zur Umleitungsführung durch den Landesbetrieb angehört. Die Stadt hat in diesem Rahmen ihre Forderungen hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Umleitungsstrecke aufgemacht. Im Ergebnis der Abwägung wird auf der gesamten Umleitungstrecke innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. An der Einmündung Göttiner Landstraße und Eichhorstweg wird eine Bedarfsampel für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet. Hinsichtlich der Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) auf der Umleitungsstrecke ist festzustellen, dass hier jegliche Voraussetzungen bzw. Bedingungen nach der auch für vorübergehende FGÜ gültigen „Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen“ fehlen. Dazu gehört bspw. das Vorhandensein eines beidseitigen Gehweges. An allen vorhandenen Bushaltestellen ist deren Lage zueinander so ungünstig, das ein FGÜ wegen fehlender Sichtbeziehungen zwischen dem querenden Fußgänger und dem fließenden Verkehr durch den in der Haltestelle stehenden Bus nicht angelegt werden kann. Teilweise ist das aber auch wegen vorhandener Grundstückszufahrten, der Entwässerungsrinne, Bäumen und anderem Bewuchs nicht möglich. Das wurde im Einzelnen durch die Straßenverkehrsbehörde vor Ort abgeprüft."