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Schilder sind nicht auf der Verkehrsfläche zu montieren - hier Radwege ohne Benutzungspflicht
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
278968
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
04.01.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
05.01.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
12.01.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde wird die Örtlichkeit dahingehend prüfen, ob eine Versetzung des Schildes überhaupt möglich ist. Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen sind einige Punkte zu beachten. Eine gute Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer ist hier an erster Stelle zu nennen. Das bedeutet, dass die Verkehrszeichen möglichst nah an der Fahrbahn stehen sollten, wobei natürlich der gesetzlich vorgegebene Sicherheitsabstand zwischen Straßenkante und Verkehrszeichenstiel einzuhalten ist. Im genannten Fall wird bspw. geprüft, ob das Verkehrszeichen rechts neben dem Radstreifen aufgestellt werden kann. Da aber dann auch hier wieder ein Sicherheitsabstand von mind. 30 cm zwischen der Kante des Radweges und dem Verkehrszeichenstiel einzuhalten wäre, könnte es aufgrund der geringen Breite des Gehweges zu einer unzulässigen Einengung des Gehweges kommen. Wie bereits erwähnt wird es eine örtliche Prüfung geben. Sofern eine Umsetzung möglich ist, wird diese auch erfolgen.
22.04.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Die Verkehrszeichen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Jacobstraße wurden so versetzt, dass sowohl die Geh- als auch die Radwege in ihrer Nutzung nicht beeinträchtigt werden."