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Bitte per Poller den Durchgang gegen Falschparker schützen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
276499
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
20.12.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
27.12.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Der Durchgang führt auf einen als Parkplatz ausgewiesenen Bereich. Auf diesem Parkplatz und auch nach der Straßenverkehrsordnung ist es nicht verboten, vor diesem Durchgang zu parken.
Selbst wenn es gewollt wäre, dass vor diesem Durchgang nicht geparkt werden soll, würde die Aufstellung eines oder mehrerer Poller die Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz gefährden.
Den Platz, aber auch den dahinter befindlichen eigentlichen Bereich Trauerberg 29 und 30 kann man auch sehr gut über die offizielle Zuwegung neben diesem Parkplatz erreichen.
Aus den genannten Gründen werden im Bereich des Durchgangs keine Poller aufgestellt."