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Unnötige halbe Ampelphase für Fußgänger und Radfahrer über die B102
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
275677
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
12.12.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
14.12.2023 -Es handelt sich um eine Anlage des Landesbetrieb für Straßenwesen. Der Vorgang wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.
14.12.2023 - Der Landesbetrieb für Straßenwesen teilt Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der unten geschilderten Situation erfolgte keine Anforderung der Fußgängerphase am Taster. Die Freigabe der westlichen Fußgängerfurt über die B 102 vom Prötzelweg kommend erfolgt nur bei einer Anforderung am Taster durch den zu Fuß gehenden, oder wenn eine Kfz-Anforderung im Prötzelweg, beziehungsweise dem gegenüber liegenden Wirtschaftsweg, erfolgt. Bei einer reinen Anforderung der separaten Freigabezeit für den Linksabbiegestrom von Brandenburg kommend in den Prötzelweg nach Neu-Schmerzke rein erfolgt nur die Freigabe der östlichen Fußgängerfurt, aber kein Freigabe der westlichen Fußgängerfurt. Jeder über die B 102 querende zu Fuß gehende muss sein Freigabezeit immer am Taster anfordern."
21.12.2023 - Ergänzend zur Anfrage, warum denn nicht beide Fußgängerfurten parallel seine Freigabezeit erhalten, kann durch den Landesbetrieb Straßenwesen mit eine erhöhten Sicherheit für den bereits auf der Mittelinsel auf „GRÜN“ wartenden zu Fuß gehenden beantwortet werden.
Zum Grünzeitbeginn hat der querende Fußgänger bereits ein größeren Zeitvorsprung vor dem ersten abbiegenden Kfz und wird somit sicherer und bei einer geringeren Bedrängung durch abbiegende Fahrzeuge geführt.
Wichtig ist die Anforderung der Fußgängerzeitfreigabe außen oder auf der Mittelinsel. Ohne Anforderung erfolgt keine Freigabe dieser Fußgängerfurt um die unnötigen Kfz-Haltevorgänge am Knotenpunkt zu reduzieren. Eine Umprogrammierung dieser LSA, nur damit beide Fußgängerfurten parallel Ihre Freigabezeit erhalten, ist nicht notwendig.