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Winterdienst auf dem Marienberg ist W2
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
275120
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
06.12.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Parkanlage auf dem Marienberg ist in der genannten Satzung nicht enthalten. Es ist die Straße "Am Marienberg" mit "W2" aufgelistet.
Für den Weg im Park auf dem Marienberg gilt folgende Antwort der Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in seinem Urteil vom 1.6.1993 (BADK-Information 1993, 140) begründet, dass eine Räum- und Streupflicht in Parkanlagen nicht erforderlich ist. Die Räum- und Streupflicht ist nach Auffassung der Rechtsprechung nicht notwendig, weil es sich bei Parkwege im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, um ungeordnete Wege handelt, die lediglich durch Fußgängern zum Zweck der Erholung benutzt werden. Auch besteht für einen Gehweg durch eine Parkanlage keine Räum- und Streupflicht, wenn es sich um einen beliebten Abkürzungsweg handelt, jedoch ein Umweg über einen abgestreuten Gehweg möglich wäre. Insoweit kann der Abkürzungsweg nicht als notwendiger und unentbehrlicher Weg angesehen werden (OLG Nürnberg, Urt. vom 06.10.1993 – 4 U 1805/93). Ein umsichtiger Benutzer muss bei winterlicher Witterung mit dem überraschenden Auftreten von Glätte auf den Wegen in Parkanlagen rechnen. Ferner bedarf es auf solchen Gehwegen auch keines Hinweises darauf, dass kein Winterdienst durchgeführt wird, wenn erkennbar ist, dass die Gemeinde nicht gestreut hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.1989 - Az. 18 U 59/89).
Für den Besuch des Restaurants auf dem Marienberg ist der Triglafweg (vom Marienbad bis Restaurant) zu benutzen, dieser unterliegt aufgrund der Verkehrsbedeutung der allgemeinen Räum- und Streupflicht. "