Erledigte Hinweise
Maerker Brandenburg an der Havel



Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es befinden sich aktuell 2379 Hinweise im Archiv für Brandenburg an der Havel.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Vereiste Gehwege

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274011
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Da es sich hierbei um Anliegerpflichten handelt, wurde der Sachverhalt der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Da es sich vermutlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.



29.11.2023, 08:52 Uhr

 

 Anmerkung:


Mehr Infos unter:

https://www.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/anliegerpflichten-strassenreinigung-winterdienst

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Fachgruppe weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Überfüllter Bus

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273992
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Guten Tag, der "Schulbus" der Linie E, speziell der um 06.55 Uhr an der Haltestelle "Südringstraße" hält, ist neuerdings übervoll. Um reinzukommen, muss man sich reinquetschen. Heute hätte ein Mensch mehr nicht reingepasst. Gibt es da die Möglichkeit zu diesen hochfrequentierten Zeiten einen größeren Bus einzusetzen?

Kirchmöser
Uferstraße 62
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29.11.2023, 08:05 Uhr

 

 Anmerkung:


29.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH übergeben.

01.12.2023 - Die Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH teilt Folgendes mit:

"Sehr geehrter Hinweisgeber,
vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens. Der von Ihnen genannter Bus dient nicht zur Abdeckung der Schulzeiten. Entsprechend unserer Fahrgastzahlen, ist die Größe des Fahrzeuges ausreichend, jedoch variiert das Fahrgastaufkommen mit den Wetterbedingungen, bei denen viele Menschen ihr Fahrzeug stehen lassen und den ÖPNV nutzen. Da dies auch auf allen anderen Linien der Fall ist, sind unsere Fahrzeugkapazitäten entsprechend gebunden.
Nach unserem Fahrgastzählsystem war am 29.11.2023 die Fahrzeugauslastung um 6:55 Uhr Haltestelle Südringstraße = 53,45% (also noch Luft). Phänomen ist aber, das die Fahrgäste nicht „durchrutschen“ sondern leider im Eingangsbereich stehen."

 

Status

Beschreibung

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Ampelstatus - erledigt (grün)

Brücke Temnitz-Kirchhofstrasse Glatteis

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273959
Status: erledigt (grün).

Die Fußgängerbrücke über die Havel am Kloster (Temnitz-Kirchhofsrrasse) ist an manchen Stellen extrem glatt. Hier besteht akute Unfallgefahr.


Der Temnitz 18
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28.11.2023, 21:57 Uhr

 

 Anmerkung:


29.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

29.11.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz hat die Bearbeitung übernommen.

29.11.2023 - Die Brücke wurde im Laufes des Tages nochmal winterdienstlich behandelt.

 

Status

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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Winterdienst im Märchenviertel

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273919
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Hallo, wie ist der Winterdienst im Märchenviertel organisiert? Die Straßen sind komplett mit Eis bedeckt und kein Winterdienst hat hier geräumt/gestreut/gesalzen. Wer ist hier verantwortlich, wenn es zu Unfällen kommt? (Menschen und PKW`s) Danke

Schmerzke
Schneewittchenweg Auswahl Hausnummerundefined

28.11.2023, 18:16 Uhr

 

 Anmerkung:


29.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

29.11.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz hat die Bearbeitung übernommen.

29.11.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz teilt Folgendes mit:
"Die Straßen im Märchenviertel (Sterntalerweg, Dornröschenweg, Schneewittchenweg, Rapunzelweg, Rotkäppchenweg) sind laut Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 30.11.2009 (ABl. Nr. 26 vom 09.12.2009), zuletzt geändert durch Satzung vom 22.12.2022 (ABl. Nr. 37 vom 22.12.2022) in der Reinigungsklasse C. Das bedeutet, dass die Reinigungspflicht als auch die Winterwartung der Gehwege und Fahrbahnen in diesen Straßen auf die Anlieger übertragen wurde.

Der Umfang der übertragenen Winterdienstpflicht ergibt sich aus § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Auf Straßen, die nicht über einen Gehweg verfügen, ist zur bebauten Fahrbahnseite hin ein 1,50 m breiter Streifen für Fußgänger von Schnee freizuhalten und zu bestreuen.

Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte
- die gekennzeichneten Fußgängerüberwege
- die Querungshilfen über die Fahrbahn und
- die Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder –einmündungen
auf den Fahrbahnen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. § 3 Abs. 1 der Satzung gilt entsprechend.

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange das Streuen wegen anhaltenden starken Schneefall keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt. Streumaßnahmen sind innerhalb des zuvor genannten Zeitraums zu wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung durch Witterungsverhältnisse verloren hat.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße verbracht werden.

Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie unter https://www.stadt-brandenburg.de/rathaus/satzungen-verordnungen-und-co unter dem Punkt "Verkehr, Straßennutzung, Parken und Co.".



 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

fehlende Kennzeichnung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273801
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Stadt aus führende kombinierte Fuß- Radweg ist ab der Ampel u. z. St-Annen-Center u. a. Neust. Heidestr. zwar mit einem unterschiedlichen und farblich abgesetzten Bodenbelag für die jeweiligen Verkehrsteilln. gekennzeichnet aber nicht mit dem entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 241-30). Das sorgt immer wieder für Irritationen und Diskussionen.

Neustadt
Sankt-Annen-Straße
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28.11.2023, 10:50 Uhr

 

 Anmerkung:


28.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

29.11.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Der Radweg in der Sankt-Annen-Straße ist ein sogenannter "anderer Radweg". Das bedeutet, dass der Radfahrer den Radweg benutzen darf, aber nicht muss. Er darf also auch die Fahrbahn nutzen. Das VZ 241-30 wird nur an benutzungspflichtigen Radwegen aufgestellt. Das ist hier aber eben nicht der Fall.

 

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