Anmerkung:
13.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
17.11.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
31.01.2024 - "Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Seit Freigabe der neuen B102 ist nunmehr einige Zeit vergangen. Es konnte festgestellt werden, dass der Verkehr auf dem Wirtschaftsweg deutlich abgenommen hat. Die Straßenverkehrsbehörde hat zwischenzeitlich einige Optionen geprüft, die beschriebene Situation zu verbessern. Die Einrichtung einer Fahrradstraße mit einem Zusatzzeichen "Kfz frei" ändert nichts. In einer Fahrradstraße mit zugelassenem Fahrzeugverkehr hat der Radfahrer bspw. Vorrang und es darf nebeneinander gefahren werden. Das Autofahrer auf Radfahrer Rücksicht nehmen müssen und diese mit einem Abstand von 1,50 m überholen dürfen, gilt grundsätzlich ja jetzt schon. Der Wirtschaftsweg darf auch grundsätzlich mit Fahrzeugen befahren werden. Das Problem ist das Fehlverhalten einiger Autofahrer. Daran ändert leider keine noch so geartete Beschilderung."
Es wird hierbei ebenso auf die Antworten des Maerkerhinweis mit der ID 277248 verwiesen.
Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 277248.