Anmerkung:
03.11.2023 - Sehr geehrte /-r "Faule Angestellte", Ihr Hinweis ist eingegangen und wird weitergeleitet. Sie erhalten allerdings keine Rückmeldung an die augenscheinlich ausgedachte Emaildresse fauler_oeffentlicher_dienst@....!
06.11.2023 - Der Bauhof teilt folgendes mit:
Die Magdeburger Heerstraße und auch die Mahlenziener Straße sind innerörtliche Verbindungsstraßen zwischen einzelnen Stadt- bzw. Ortsteilen. Aufgrund der vorhandenen geographischen und auch umwelttechnischen Rahmenbedingungen war nur ein Ausbau in der jetzt vorhandenen Breite möglich. Dem geschuldet war auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verbunden mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t für die Kfz. Im Falle von Gegenverkehr war es also schon immer notwendig, auf dem Randstreifen auszuweichen und auch zu halten. Dazu wurden ursprünglich einzelne Ausweichstellen angelegt. Allerdings wurde durch die Nutzer weder der Geschwindigkeits- noch der Gewichtsbegrenzung hinreichend Beachtung geschenkt. Dementsprechend wird vorausgesetzt, dass auch der ungebundene Randstreifen für das Befahren ohne weiteres zur Verfügung steht. Dem ist jedoch nicht so.
Durch das häufige Befahren mit höheren Geschwindigkeiten und unzulässig höheren Fahrzeuggewichten waren Ausbesserungsarbeiten in der Vergangenheit nie von langer Haltbarkeit geprägt. Diese Reparaturen sind nur in ungebundener bzw. wassergebundener Bauweise zulässig. Die Asphaltfahrbahn selbst ist in einem guten Zustand und weist vereinzelt Kantenabbrüche auf. Der wesentlich schlechtere Zustand bezieht sich auf des begleitenden Randstreifen. Entsprechende Hinweise darauf sind durch Beschilderung gegeben.
Insgesamt beträgt die Länge der Magdeburger Heerstraße und der Mahlenziener Straße, die von zuvor genannten Rahmenbedingungen betroffen sind ca. 7 km. Da in den überwiegenden Abschnitten die Randstreifen auf beiden Fahrbahnseiten betroffen sind, ergibt sich ein Reparaturbedarf von mehr als 10 km. Für eine regelmäßige Instandsetzung sind weder die personellen noch die finanziellen Mittel vorhanden.
Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist ein gefahrloses Befahren möglich, vorausgesetzt, dass Fahrzeugführer bei Gegenverkehr ggf. auch anhalten.
Hier Faulheit der Angestellten des öffentlichen Dienstes zu unterstellen, wie es der Fakename und die Fake-Emailadresse des anonymen Hinweisgebers suggeriert, ist schlichtweg falsch.
Des weiteren ist es unzutreffend, dass man aufgrund der Straßensperrung zwischen Mahlenzien und Wenzlow (nicht Golzow) gezwungen ist, die Mahlenziener Straße und die Magdeburger Heerstraße zu nutzen. Als offizielle Umleitungsstrecke von Grüningen in Richtung Mahlenzien ist die L 93, L96 und die K6939 über Glienicke, Ziesar, Bücknitz, Rogäsen und Viesen ausgewiesen.