Anmerkung:
17.07.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
23.07.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
20.01.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Nach Änderung der Vorfahrtregel an der Kreuzung Belziger Chaussee/ Altes Dorf/ Rietzer Straße wurde zunächst für die ersten Wochen durch entsprechende Verkehrsbeschilderung darauf hingewiesen, dass sich die Vorfahrt hier geändert hat. Trotz alledem gab es selbst nach über einem Jahr hier immer noch Probleme hinsichtlich der Vorfahrtregelung, was aber nicht unbedingt der Sicht auf die Kreuzung geschuldet ist.
Auf Grund von Vorfahrtmissachtungen wurde im Dezember 2024 die Beschilderung geändert und anstelle des VZ 205 "Vorfahrt gewähren" jeweils das VZ 206 "Halt. Vorfahrt gewähren" aus beiden Richtungen der Belziger Chaussee kommend vor der Kreuzung angeordnet. Nun muss zumindest einmal kurz an der Haltlinie angehalten werden und dann darf bis zur eigentlichen Sichtachse auf die übergeordnete Vorfahrtstraße vorgefahren werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat sich selbst vor Ort davon überzeugt, dass die Sicht an der Kreuzung sehr wohl gegeben ist, wenn bis zur Sichtachse vorsichtig vorgefahren wird, sodass die Aufstellung von Verkehrsspiegeln hier nicht erforderlich ist."