Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
13.01.2025: Ihr Hinweis wurde in die entspr. Fachabteilung weitergeleitet.
13.01.2025: Der Fahrbahnaufbruch war zur Herstellung eines Medienanschlusses (Schmutzwasser-Hausanschluss) erforderlich. Die Arbeiten erfolgten im Auftrag des NWA. Die bauausführende Firma hat durch das Tiefbauamt eine Aufbruchgenehmigung erhalten. Die Gemeinde hat die bauausführende Firma erneut aufgefordert, den betroffenen Fahrbahnbereich temporär nachzuarbeiten und die Oberfläche zeitnah ordnungsgemäß in Asphaltbauweise wiederherzustellen.
14.01.2025: Die verantwortliche Firma wurde aufgefordert das Loch zeitnah zu schließen.
04.02.2024: Die Wiederherstellung des Fahrbahnbereiches ist erfolgt.