Erledigte Hinweise
Maerker Wandlitz


Bei dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei 110 oder die Feuerwehr 112! Allgemeine Anfragen an die Gemeindeverwaltung richten Sie bitte an Tel.: 033397 360-115 oder E-Mail: gemeinde@wandlitz.de.

Es befinden sich aktuell 655 Hinweise im Archiv für Wandlitz.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schneebeseitigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 275168
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Löblich ist, dass die kompletten Straßen zwar immer wieder vom Schnee frei gefahren werden, Leider wird aber der EINZIGE Gehweg, die komplette Waldheimstraße weitgehend ignoriert.Hier ist zentimeter dicker Schnee, es ist ein vielbefahrender / belaufender Schulweg. Es ist mühselig und rutschig. Bitte hier dringend Schnee schieben. Dankeschön

Basdorf
Waldheimstraße
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06.12.2023, 07:45 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
06.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
06.12.2023: Der Abschnitt der durch die Gemeinde Wandlitz bewirtschaftet wird, wurde geräumt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Bigbacks

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 274963
Status: in Arbeit (gelb).

In der stozenhagener Ch.stehen bigbacks schon längere Zeit im öffentlichen Raum. Sieht es das Ordnungsamt nicht bei ihren Fahrten...



05.12.2023, 07:41 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
05.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Radweg an der B273 nicht befahrbar

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274624
Status: in Arbeit (gelb).

Der begleitende Radweg an der B273 ab Waldsiedlung bis mindestens Abzweig Stolzenhagen ist durch vereiste Radspuren nicht befahrbar. Es muß auf die B273 ausgewichen werden. Bitte nicht nur jeden 2. Tag fegen sondern das Eis entfernen. Die B273 ist ja auch eisfrei.

Wandlitz
Wensickendorfer Chaussee
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02.12.2023, 13:44 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Schnee

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274606
Status: erledigt (grün).

Wer ist in d. Gemeinde Wandlitz für das Schneeschieben vor d. Grundstücken auf dem Gehweg zuständig? Anwohner oder d. Winterdienst der Gemeinde? Und wie ist die Regelung für Straßen, bei denen es keinen Gehweg gibt? Sollten die Anwohner zuständig sein, wäre es hilfreich mal einen Flyer mit d. Regelung an alle Haushalte zu verteilen. Danke

Wandlitz
Nibelungenstraße
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02.12.2023, 11:13 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
04.12.2023: Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz ist in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz geregelt. Die Satzung ist jederzeit auf der Internetseite der Gemeinde Wandlitz einsehbar. Alternativ kann die Satzung zu den Sprechzeiten im Rathaus vom Ordnungsamt eingeholt werden.

Die Satzung regelt, welche Straßen und Gehwege von der Gemeinde Wandlitz als auch von den Anliegern gereinigt und geräumt werden.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schnee und Eis

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274605
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Im Nibelungenviertel sind alle Straßen vereist und nicht geräumt. Es gibt hier keine Gehwege, so dass auch Fußgänger auf der Straße laufen müssen. Könnte der Winterdienst, wenn er dann mal kommt etwas kräftiger streuen, wenn der Schnee schon nicht geschoben wird. Es ist wirklich glatt. Danke

Wandlitz
Nibelungenstraße
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02.12.2023, 11:06 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
04.12.2023: Der Bauhof und die beauftragten Fremdfirmen haben den Winterdienst am 02.12.2023 sowie am 03.12.2023 verrichtet.
Der Gesetzgeber hat unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten und der tatsächlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden und anderen Leistungsverpflichteten festgelegt, dass aus rechtlicher Sicht innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu streuen oder zu räumen ist. Das sind insbesondere Bushaltestellen, Schul- und Kita- Wege, Kreuzungen, Fußgängerüberwege und Straßensteigungen/ -gefällestrecken. Gehwege müssen nur innerorts weitgehend gefahrlos und sicher zu begehen sein, wobei zumutbare Umwege hinzunehmen sind. Ansonsten erlegt der Gesetzgeber jedem Bürger bei diesen Witterungsverhältnissen eine besondere Aufmerksamkeits- und Sorgfaltspflicht auf.

 

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