Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Permanent zu schnelles Fahren
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
304056
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
27.06.2024, 08:38 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Überwachung und Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt ausschließlich der Landespolizei. Darüber hinaus kann die Verkehrsbehörde des Kreises Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Die Gemeindeverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde ist jedoch nicht befugt solche Kontrollen durchzuführen.