Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den Landesbetrieb Straßenwesen und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark:
Der Hinweis wird geprüft. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie informiert.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark: In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass am 26.08.2024 gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, zuständiger Straßenbaulastträger, die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde, aufgrund der fehlenden Querungshilfe und zur sicheren Querung zum Ärztehaus in Beelitz, B 246 Trebbiner Straße, ab Ortseingang bis kurz hinter der Zufahrt zum LAGA-Parkplatz (Abschn. 794, km 0,28) für beide Fahrtrichtungen die VZ 274-30 StVO aufzustellen. Ein Fußgängerüberweg ist nicht genehmigungsfähig.