Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
06.12.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
06.12.2023 - Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald in Verbindung mit dem Straßenreinigungsverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, wird in der Hauptstraße im Ortsteil Zerkwitz kein Winterdienst auf der Straße durchgeführt.
Die Reinigungspflicht und die Winterwartung für den Gehwegbereich wurde gemäß § 2 o.g. Satzung auf die Anlieger übertragen.
Siehe Straßenreinigungsverzeichnis Lfd. Nr. 138.
§ 2
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
(1) Die Reinigung einschließlich Winterwartung der im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen und Gehwege wird in dem darin festgelegten Umfange den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Das gilt in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern, Parktaschen, Bushaltestellen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist.
Das Straßenreinigungsverzeichnis als Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Sind die Eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte.
(3) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in §9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.