Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
herum stehende Einkaufswagen
Kategorie: Abfall/Müll
ID:
285958
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
"Zuständig" den Einkaufswagen wieder an den Ursprungsort zurückzustellen, ist natürlich diejenige Person, die den Wagen auch benutzt hat. Es ist tatsächlich ein großes Ärgernis, dass die Wagen überall im Stadtgebiet stehengelassen werden. Grundsätzlich stehen die Einkaufswagen im Eigentum der entsprechenden Supermärkte, auch wenn man einen Euro hineingesteckt hat. Für den Transport des Einkaufs können und sollen sie natürlich genutzt werden. Da die meisten auch nicht vorhaben, den Wagen zu behalten, kann man auch nicht von Diebstahl oder Unterschlagung sprechen. Sollten Einkaufswagen beschädigt sein, wird seitens der Polizei im Einzelfall eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Sollten die Polizist:innen Personen antreffen, die mit den Wagen offensichtlich zum Spaß unterwegs sind, werden diese auch aufgefordert, die Wagen wieder zurückzubringen. Zudem sammeln auch einige Wohnungsunternehmen die herumstehenden Wagen ein; ihre Aufgabe ist das aber nicht.