Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Am 27.04.22 hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan D44 „Sportplatz Seeburg“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Entsprechend wurde eine Baugenehmigung erteilt. Der erstellte Wall (Auflage B-Plan) dient als Lärmschutz für die angrenzende Bebauung.
Da die Grenzen eingehalten werden müssen, mussten leider einige Bäume (Eichen) neben dem vorhandenen Trampelpfad gefällt werden. Eine weiträumige
Fällung von Bäume ist nicht vorgesehen, da man auch vom Eingang Sportplatz linksseitig durch den Wald (neben dem neuen Zaun) zu den hinteren Grünflächen laufen kann.
Ab Oktober dürfen wieder Baumschnittarbeiten durchgeführt werden. Da werden wir versuchen auf der Seite des südlichen Erdwalls einen schmalen Weg
für den fußläufigen Verkehr zu schaffen.