Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team
30.04.2024
Antwort aus dem Fachbereich:
Die Rüdersdorfer Straße ist den Winterdienst und Straßenreinigung betreffend in zwei Kategorien aufgeteilt.
Zwischen der Fredersdorfer Straße und Mainstraße:
Winterdienst Kategorie 2:
Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Winterdienst auf den Gehwegen gem. § 6 durch die Anlieger. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger eine extra Gehgasse freizuhalten/ zu streuen
Straßenreinigungskategorie A:
Reinigungspflicht gem. § 5 für die Fahrbahn 4-mal im Jahr durch die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Reinigungspflicht gem. § 5 für die Straßenbestandteile gem. § 2 Abs. 4 bis 7 alle 8 Wochen durch die Anlieger
Zwischen der Mainstraße und der Grenzstraße:
Winterdienstkategorie 3:
Kein Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Winterdienst der Gehwege/ Gehgassen durch die Anlieger gem. § 6 durch die Anlieger
Ausnahme § 6 Abs. 9
Straßenreinigungskategorie C:
Reinigungspflicht gem. § 5 für den gesamten Straßenraum alle 8 Wochen durch die Anlieger
Gemäß § 6 Abs. 7 sind nach dem Ende der winterlichen Verhältnisse die im Straßenbereich verbliebenden Stoffe (Streugut) unverzüglich durch den Reinigungspflichtigen (Anlieger) zu beseitigen.
Gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 sind hier die Anlieger verpflichtet alle 8 Wochen die Reinigung der Gehwege vorzunehmen.
Somit hat die Beseitigung des Splits durch die Anlieger der Rüdersdorfer Straße zu erfolgen!
Zum Verständnis nachzulesen hier:
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/7/3/6/Stra_enreinigungssatzung-Lesefassung_5._nderung.pdf
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/7/3/6/Stra_enwinterdienstverzeichnis_ab_01.01.2023.pdf
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/7/3/6/Stra_enreinigungsverzeichnis_ab_01.01.2023.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fachbereich II
SG 5 Bauleitplanung/Bauordnung