Erledigte Hinweise
Maerker Fredersdorf-Vogelsdorf


Herzlich Willkommen im Maerker Portal der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Das Maerker Portal der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf gibt Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel oder Gefahren hinzuweisen, z.B. Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen. Eine genaue Ortsangabe und Beschreibung erleichtert die Bearbeitung Ihres Hinweises. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde nicht für alle Probleme zuständig ist. Wir bemühen uns aber, Ihr Anliegen zu beantworten oder eben weiterzuleiten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung. Meldungen, die personenbezogene Daten enthalten, werden nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften veröffentlicht. Ggf. werden Meldungen auch ohne Veröffentlichung bearbeitet. Ihr Maerker Team ACHTUNG BITTE BEACHTEN SIE,DAS DURCH DIE FEIERTAGE DIE MAERKER REDAKTION NICHT BESETZT IST. IM NOTFALL WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE NÄCHSTE POLIZEIDIENSTSTELLE.

Es befinden sich aktuell 441 Hinweise im Archiv für Fredersdorf-Vogelsdorf.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Aufzug

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274753
Status: erledigt (grün).

Wer ist für die Aufzüge am Bahnhof verantwortlich? Es kann ja wohl nicht sein, das der Aufzug auf der Südseite seit über einer Woche außer Betrieb ist. Gerade auf der Seite wo viele alte Leute wohnen, Gehbehindert und mit Rolllator sind. Wie sollen Sie zur Bahn oder Netto kommen? Kontrolle der Führungsschienen der Türen -frei von Schnee und Split?

Fredersdorf-Süd
Brückenstraße
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03.12.2023, 21:24 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

04.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Wir verstehen, wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort ist und ihre Frustration ist völlig berechtigt.
Gerade haben wir uns mit dem zuständigen Sachbearbeiter dazu ausgetauscht.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Laut Rückmledung der zuständigen Fachfirma sind die Esatzteile eingetroffen und sollen in den nächsten 48h ausgetauscht werden.

Unsere Mitarbeiter und auch die Wartungsfirmen haben keinen Einfluß auf den Bestand des Ersatzteillagers und den Versendungsablauf.

Wir können Ihnen zusätzlich versichern, dass wir daran arbeiten, unsere Abläufe in Zukunft noch gründlicher zu optimieren, damit solche Probleme nicht erneut vorkommen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und ihr Verständnis.

Ihr Maerker Team

11.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Erledigt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274716
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Auch nach 3 Tagen hat der Winterdienst noch nicht den Weg in die Fröbelstr gefunden, es ist spiegelglatt. Ebenso wurden die Wege im und um den kleinen Park an der ehemaligen Hoffmann-Villa noch nicht gestreut. Echt traurig!

Vogelsdorf
Fröbelstraße
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03.12.2023, 15:30 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

04.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Wir verstehen, wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort ist und ihre Frustration ist völlig berechtigt.
Gerade haben wir uns mit dem zuständigen Sachbearbeiter dazu ausgetauscht.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Wir können Ihnen zusätzlich versichern, dass wir daran arbeiten, unsere Abläufe in Zukunft noch gründlicher zu optimieren, damit solche Probleme nicht erneut vorkommen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und ihr Verständnis.

Ihre Straße fällt in die Kategorie 2 (Fröbelstraße/Grenzstraße- Spreestraße) und Kategorie 3 (Fröbelstraße /Dahmestraße-Grenzstraße; Spreestr.-Meisenweg).

In der Winterdienstkategorie 2 erfolgt die Glättebekämpfung und Schneeräumung der Straßen gegen Kostenbeteiligung der Anlieger durch die Gemeinde. Eventuell vorhandene Gehwege sind durch die Anlieger zu räumenund/ oder zu streuen. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine extra Gehgasse freizuhalten/zustreuen.

Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.
In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.

Ihr Maerker Team

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kein Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274514
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Freiligrathstraße so auch die Martin-Luther-Str.wurden bei der Räumung vom Winterdienst vergessen. Ich hoffe das wird dann bei der Abrechnung für den Winterdienst auch beachtet. Schließlich muss ich dafür bezahlen. Es hat am Mittwoch geschneit. Nun ist Freitag Nachmittag und wir Schlittern immernoch über die Straßen

01.12.2023, 14:06 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

04.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Wir verstehen, wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort ist und ihre Frustration ist völlig berechtigt.
Gerade haben wir uns mit dem zuständigen Sachbearbeiter dazu ausgetauscht.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Wir können Ihnen zusätzlich versichern, dass wir daran arbeiten, unsere Abläufe in Zukunft noch gründlicher zu optimieren, damit solche Probleme nicht erneut vorkommen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und ihr Verständnis.

Ihre Straße fällt in die Kategorie 2 (Martin-Luther-Straße /Tieckstr. -Freiligrathstr.) und Kategorie 3 (Martin-Luther-Straße /Freiligrathstr.-Holteistr.).

In der Winterdienstkategorie 2 erfolgt die Glättebekämpfung und Schneeräumung der Straßen gegen Kostenbeteiligung der Anlieger durch die Gemeinde. Eventuell vorhandene Gehwege sind durch die Anlieger zu räumenund/ oder zu streuen. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine extra Gehgasse freizuhalten/zustreuen.

Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.
In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.

Ihr Maerker Team


 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Fehlender Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274441
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Straße ist spiegelglatt. Warum wird hier nicht gestreut? Früher wurde hier mit Sand gestreut. Es ist der Weg zur Kita und zur neuen Schule. Die Bürger werden angezählt, wenn die Gehwege nicht gemacht werden. Für die Straße müssen wir bezahlen und es passiert nichts!!

Fredersdorf-Nord
Akazienstraße
Karte anzeigen (Popup)

01.12.2023, 07:32 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team

01.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Wir verstehen, wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort ist und ihre Frustration ist völlig berechtigt.
Gerade haben wir uns mit dem zuständigen Sachbearbeiter dazu ausgetauscht.
Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.
Wir können Ihnen zusätzlich versichern, dass wir daran arbeiten, unsere Abläufe in Zukunft noch gründlicher zu optimieren, damit solche Probleme nicht erneut vorkommen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und ihr Verständnis.
Ihre Straße fällt in die Kategorie 2.

Ihr Maerker Team

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Keine Schneeräumung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274389
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Eichendorff str wird trotz heftigen Schneefall kein Schnee geräumt . Wie bei der Laubentsorgung kommt die beauftragte Firma nicht hinterher. Da die Beiträge zum Winterdienst über das doppelte gestiegen sind kann man auch verlangen das der Schnee geräumt wird.



30.11.2023, 19:44 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team

01.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:

Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Ihre Straße fällt in die Kategorie 3 (Eichendorffstraße (Freiligrathstr.-Gustav-Freytag-Str.) und
Kategorie 2 (Eichendorffstraße (Freiligrathstraße-Holteistraße):

Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.

In der Winterdienstkategorie 2 erfolgt die Glättebekämpfung und Schneeräumung der Straßen gegen Kostenbeteiligung der Anlieger durch die Gemeinde. Eventuell vorhandene Gehwege sind durch die Anlieger zu räumenund/ oder zu streuen. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine
extra Gehgasse freizuhalten/zustreuen.

In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Ihr Maerker Team

 

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