Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Glätte, kein Winterdienst
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
274331
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
30.11.2023, 15:01 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team
30.11.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.
Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).
Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.
Ihre Straße fällt in die Kategorie 3.
Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.
In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.
Ihr Maerker Team
01.12.2023
Ergänzung:
Der Bereich Grabenstraße von der Goethestraße bis Ortsende befindet sich in der WK 3. In der WK 3 sind die Anlieger gemäß § 6 Straßenreinigungsatzung für die Ausführung des Winterdienstes (Gehwege und Gehgassen) verantwortlich.
Fachbereich II