Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Regenwasser
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
257597
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team
14.09.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Der Vorgang befindet sich weiter in der Bearbeitung.
Ihr Maerker Team
14.11.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Der Vorgang ist noch in der Bearbeitung.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ihr Maerker Team
12.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung.
Ihr Maerker Team
19.03.2024
Antwort aus dem Fachbereich:
Abschließende Antwort:
Die Straßenentwässerung in der Brunhildstraße ist planerisch zum überwiegenden Teil über die Straßenabläufe und eine unterirdische Versickerung in sogenannten Rohrrigolen vorgesehen.
Als Oberflächenbefestigungsmaterial wurde bewusst Pflaster gewählt, da über die Fugen ebenfalls Oberflächenwasser in den Untergrund versickern soll.
Die Brunhildstraße ist sehr schmal, seitliche Grünstreifen, die das Regenwasser aufnehmen könnten gibt es nicht, obwohl bereits Abstriche an der Fahrbahnbreite gemacht wurden.
Zudem gibt es so gut wie kein Längsgefälle, weshalb ergänzend zum Oberflächenabfluss auch die Versickerung vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich um Kleinstmengen.
Auf dem Foto ist zu erkennen, dass es zeitnah nach einem Regen aufgenommen wurde, da die übrige Fahrbahnfläche noch feucht ist.
Besonders im Bordbereich mit geringem Gefälle kann es daher etwas länger dauern, bis das Oberflächenwasser vollständig abgelaufen bzw. versickert ist.
Zeitnahe örtliche Prüfungen der Verwaltung nach Regenfällen haben i.d.R. gezeigt, dass das Regenwasser zwischenzeitlich abgelaufen bzw. versickert war.
Ungeachtet dessen, wird die Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist im Rahmen dann tiefergehender Prüfungen ggf. notwendige Maßnahmen veranlassen.
Die Abnahme erfolgte erst im Sommer 2022, weshalb tatsächliche Gewährleistungsmängel spät. Anfang 2026 geltend zu machen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich II/SG 3