Erledigte Hinweise
Maerker Eisenhüttenstadt


In dringenden Angelegenheiten können Sie auch unmittelbar telefonischen Kontakt zu den Fachbereichen, zur Ordnungsbehörde oder der Polizei aufnehmen, um einen evtl. Schadenseintritt zu verhindern. Die Angabe einer E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen zum Eintrag ist wichtig. Die angegebene E-Mail Adresse kann genutzt werden, um Sie über die Gründe eines gelöschten Hinweises zu informieren oder Ihren Eintrag - sofern es sich nicht um ein Infrastrukturproblem handelt - außerhalb des Maerker-Portals zu bearbeiten und zu beantworten.

Es befinden sich aktuell 306 Hinweise im Archiv für Eisenhüttenstadt.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schlaglöcher

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 275219
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Zwischen Abzweig Poststraße und Blitzer aus Richtung Neuzelle kommend sind jetzt schon tiefe Schlaglöcher. Der Winter ist noch lang, sie werden hoffentlich bald beseitigt.

Eisenhüttenstadt
Karl-Marx-Straße
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06.12.2023, 12:30 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen benannte Straßenabschnitt ist Bestandteil der Bundesstraße B112 und wird im Auftrag der Bundesstraßenverwaltung durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) unterhalten. Auf Nachfrage beim LS erhielt die Stadt die Auskunft, dass die Schlaglochreparatur bereits beauftragt ist und zeitnah erfolgt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Unzureichende Beleuchtung

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 274276
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Beleuchtung der Gehwege ist unzureichend, dazu ergänze ich noch ein Foto um die abendliche Gesamtsituation für Fußgänger deutlich zu machen

Fürstenberg
Gubener Straße
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30.11.2023, 11:38 Uhr

Foto: Unzureichende Beleuchtung

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet werden turnusgemäß kontrolliert. Sollten dabei Defekte an der kommunalen Straßenbeleuchtung festgestellt werden, erfolgt umgehend die Beauftragung der Reparatur. Der von Ihnen benannte Abschnitt wurde noch einmal außerplanmäßig kontrolliert. Dabei konnten keine Defekte an der Straßenbeleuchtung festgestellt werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke für Gehwege und Treppen im Freien beträgt je nach Nutzungsbedingungen zwischen 5 und 20 Lux. Im benannten Abschnitt wurde ein Wert von ca. 35 Lux gemessenen (je näher man einem Lichtpunkt kommt umso höher wird dieser Wert). Legt man die Mindestbeleuchtungsstärke zu Grunde, ist die ordnungsgemäße Ausleuchtung des Gehweges in der Gubener Straße gewährleistet. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es in Brandenburg keine allgemeine Straßenbeleuchtungspflicht gibt. Die Stadt ist jedoch bemüht, straßenbegleitend die Ausleuchtung von Gehwegen zu gewährleisten. Hinweis: Bei der Beleuchtung des Parkplatzes vor dem „Netto“ handelt es sich um keine kommunale Beleuchtungsanlage. Die Zuständigkeit für diese Beleuchtung liegt beim Eigentümer „Netto“. Ihr Hinweis wurde zuständigkeitshalber entsprechend weitergeleitet.


 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Unzureichende Beleuchtung

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 274271
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Beleuchtung der Gehwege in der Gubener Straße ist unzureichend. Es befinden sich jeweils nur 1 statt 2 Leuchtmittel in den Laternen. Man sieht als Fußgänger fast nix und wird beim Überqueren der Straße nicht gesehen. Ich bin gestern in Höhe des Netto/Treppe Bushaltestelle gestürzt.

Fürstenberg
Gubener Straße
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30.11.2023, 11:21 Uhr

Foto: Unzureichende Beleuchtung

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet werden turnusgemäß kontrolliert. Sollten dabei Defekte an der kommunalen Straßenbeleuchtung festgestellt werden, erfolgt umgehend die Beauftragung der Reparatur. Der von Ihnen benannte Abschnitt wurde noch einmal außerplanmäßig kontrolliert. Dabei konnten keine Defekte an der Straßenbeleuchtung festgestellt werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke für Gehwege und Treppen im Freien beträgt je nach Nutzungsbedingungen zwischen 5 und 20 Lux. Im benannten Abschnitt wurde ein Wert von ca. 35 Lux gemessenen (je näher man einem Lichtpunkt kommt umso höher wird dieser Wert). Legt man die Mindestbeleuchtungsstärke zu Grunde, ist die ordnungsgemäße Ausleuchtung des Gehweges in der Gubener Straße gewährleistet. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es in Brandenburg keine allgemeine Straßenbeleuchtungspflicht gibt. Die Stadt ist jedoch bemüht, straßenbegleitend die Ausleuchtung von Gehwegen zu gewährleisten. Hinweis: Bei der Beleuchtung des Parkplatzes vor dem „Netto“ handelt es sich um keine kommunale Beleuchtungsanlage. Die Zuständigkeit für diese Beleuchtung liegt beim Eigentümer „Netto“. Ihr Hinweis wurde zuständigkeitshalber entsprechend weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Sicht Grünachse Dok Zentrum

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 273749
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Erich Weinert Allee 14 Innenhof große Wiese zum DOK Zentrum neue LED Laterne seit Wochen defekt



28.11.2023, 08:00 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Beleuchtung in der von Ihnen benannten Örtlichkeit liegt in der Zuständigkeit eines Wohnungsunternehmens, an welches Ihr Hinweis weitergeleitet wurde.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

abgesenkter Gehweg als Frost & Wasserfalle

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273661
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Lindenallee 13, direkt vor der Magistral Apotheke haben sich die Gehweg-Platten mittlerweile so weit abgesenkt, dass dort regelmäßig das Wasser steht. Bei Regen ist das entsprechend schwer begehbar, bei Frost dann eine akute Gefahr.

Eisenhüttenstadt
Lindenallee 13
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27.11.2023, 14:34 Uhr

Foto: abgesenkter Gehweg als Frost & Wasserfalle

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet werden turnusgemäß kontrolliert. Sollten dabei Gefahrenstellen festgestellt werden, erfolgt umgehend die Beauftragung einer Reparatur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Der von Ihnen benannte Abschnitt wurde noch einmal außerplanmäßig kontrolliert und die Reparatur des abgesenkten Gehwegbereiches beauftragt. Die Umsetzung der Reparatur kann jedoch nur witterungsabhängig und entsprechend der Priorität gemäß der Bedeutung der Straßen, Wege und Plätze sowie dem Gefahrenpotenzial erfolgen.

 

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