Verkehrseinschränkung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
266793
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Heinrich-Heine-Allee und die anliegenden Innenhofbereiche werden in dieser Woche als verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen Nr. 325.1 StVO) gekennzeichnet. Mit Aufstellung der Verkehrszeichen darf innerhalb der Bereiche nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, jegliche Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern muss – auf der gesamten Straßenbreite – verhindert werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flächen. Somit sind für die Heinrich-Heine-Allee bereits Regelungen/Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und zur Verkehrsberuhigung getroffen. Zur Einhaltung der Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 325.1 sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet.