Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reinigungspflicht der Fahrbahn Schönfließer Straße ist laut Straßenreinigungsverzeichnis, als Anlage der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenhüttenstadt, auf die Anlieger übertragen. Somit erfolgt seitens der Stadt keine Reinigung dieser Flächen im Rahmen der gebührenpflichtigen Leistungen. Das heißt, dass Sie für diese Reinigungsleistungen keine Gebühren zahlen. Sie werden ausschließlich zur Zahlung von Leistungen des Winterdienstes für die Fahrbahn Schönfließer Straße verpflichtet bzw. herangezogen. Das heißt auch, dass Sie selbst für die Reinigung der Fahrbahn (bis zur Fahrbahnmitte) verantwortlich sind. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenhüttenstadt und ihre Anlage, das Straßenreinigungsverzeichnis, wurden über das Amtsblatt der Stadt Eisenhüttenstadt veröffentlicht und sind in der jeweils aktuellen Fassung für jedermann über die Homepage der Stadt zugänglich.
Es steht im Übrigen jedem Anlieger frei, eine bestehende Anliegerpflicht durch einen Dienstleister erfüllen zu lassen. Das scheint, Ihren hier geschilderten Beobachtungen zufolge, in Ihrer Nachbarschaft der Fall zu sein.