Unzureichende Beleuchtung
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
274276
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet werden turnusgemäß kontrolliert. Sollten dabei Defekte an der kommunalen Straßenbeleuchtung festgestellt werden, erfolgt umgehend die Beauftragung der Reparatur. Der von Ihnen benannte Abschnitt wurde noch einmal außerplanmäßig kontrolliert. Dabei konnten keine Defekte an der Straßenbeleuchtung festgestellt werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke für Gehwege und Treppen im Freien beträgt je nach Nutzungsbedingungen zwischen 5 und 20 Lux. Im benannten Abschnitt wurde ein Wert von ca. 35 Lux gemessenen (je näher man einem Lichtpunkt kommt umso höher wird dieser Wert). Legt man die Mindestbeleuchtungsstärke zu Grunde, ist die ordnungsgemäße Ausleuchtung des Gehweges in der Gubener Straße gewährleistet. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es in Brandenburg keine allgemeine Straßenbeleuchtungspflicht gibt. Die Stadt ist jedoch bemüht, straßenbegleitend die Ausleuchtung von Gehwegen zu gewährleisten. Hinweis: Bei der Beleuchtung des Parkplatzes vor dem „Netto“ handelt es sich um keine kommunale Beleuchtungsanlage. Die Zuständigkeit für diese Beleuchtung liegt beim Eigentümer „Netto“. Ihr Hinweis wurde zuständigkeitshalber entsprechend weitergeleitet.