Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dem Zustand und Aufbau der Wilhelm-Pieckstraße ab Eberswalder Chaussee bis zum Übergang des Fahrbahnbelages im Bereich Nr. 22 ist Rechnung getragen, in dem mit Ausnahme von PKW und motorisierten Zweirädern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von bis zu 30 km/h angeordnet ist.
Ferner bestehen Stand 25.06.2024 keine Straßenschäden, welche eine Verkehrsgefährdung darstellen oder weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen rechtfertigen würden.
Die Straßensanierung ist derzeit keine kommunalpolitischen Zielstellung im laufenden Haushaltsjahr der Gemeinde. Ob und in wie weit dies in den Folgejahren der Fall sein wird, ist offen.
Grundlegende Untersuchungen wie Vermessung, Baugrunderkundung oder Gutachten zur Geräuschimmission aus dem fließenden Verkehr sind ebenfalls nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Amtsverwaltung Amt Märkische Schweiz