Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Anhänger seit Monaten abgestellt
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
338413
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
20.02.25 - Gemäß § 12 StVO 3b) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst wird entsprechende Kontrollen durchführen.
20.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.