Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Fercher Straße im Ortsteil Töplitz ist eine viel befahrene Kreisstraße. Aufgrund dessen wurde, nach sogfältiger Prüfung, die Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs nach Verkehrszeichen 240 Straßenverkehrsordnung vorgenommen. Dies erfolgte durch die damalig noch zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Das Radfahren auf der Fahrbahn - in Verbindung mit der hohen Verkehrsdichte und der unübersichtlichen Streckenführung - begründet eine örtliche Gefahrenlage, auf derer die Verkehrsbehörde entsprechende Anordnungen getroffen hat.
Grundsätzlich gibt es bezüglich der Beschaffenheit von Geh- und Radwegen bestimmte Voraussetzungen, die in der Straßenverkehrsordnung bzw. der Verwaltungsvorschriften und anderen Richtlinien geregelt sind. Ausnahmsweise kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden. Dies wurde an der Fercher Straße aufgrund genannter Gründe vorgenommen und wird weiterhin bestehen bleiben.