Anmerkung:
03.04.2024 Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO einhergehen, bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. Das Maerker-Portal kann hierzu nicht genutzt werden.
Eine erste Überprüfung hat jedoch ergeben, dass die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen, welche Beschränkung des Parkens auf Bewohner mit Parkausweis anzeigen, gewährleistet ist. Erst im letzten Jahr wurden die Standorte der Verkehrszeichen angepasst und so eine bessere Erkennbarkeit ermöglicht.
08.03.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.