Anmerkung:
19.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Damit die Verwaltung effektiv arbeiten kann, wird eine Foto der Ablagerungen benötigt. Genauso wie Angaben zur Abfallart (Schadstoffe,
Reifen, Schrott, Sperrmüll….). Es fehlt einfach die Kapazität, bei jeder Maerker-Eintragung ohne Foto eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen, um den Sachverhalt zu beurteilen und dementsprechend das Entsorgungsunternehmen zur beauftragen.
Entsorgung von Fahrrädern:
Von der Landeshauptstadt Potsdam werden nur Schrotträder entfernt, nicht aber herrenlose Fahrräder. Wichtig dabei ist zudem, dass sich dieses auch tatsächlich auf einem durch uns verwalteten Grundstück befindet. Zur Definition „Schrottfahrrad“ reicht es dabei nicht, dass ein Fahrrad einen "Platten" hat oder der Sattel fehlt. Es müssen mehrere Faktoren zusammenkommen, wie fehlender Sattel und verschränkte Räder und keine Kette und fehlende Reifen oder dergleichen. Als Faustregel dabei gilt, dass die Kosten einer Wiederherstellung den Wert des vorgefundenen "Torsos" deutlich übersteigen würden. Erst beim Zusammentreffen dieser Fakten kann das Rad als Schrottrad von kommunalen Flächen abgeholt werden. Anderenfalls fehlt eine Rechtsgrundlage. Da eine Halterfeststellung, wie etwa beim KFZ, nicht möglich ist, kann auch beim besten Willen kein Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen werden. Eine weitest gehende ordnungsgemäße Abstellung im öffentlichen Raum muss demzufolge auch über längere Zeit geduldet werden.
16.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.