Anmerkung:
23.05.2024 Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO einhergehen, hier Verkehrsberuhigter Bereich in der Dortustraße, bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist.
Das Maerker-Portal kann hierzu nicht genutzt werden.
Nach erster Überprüfung der Sachlage kann jedoch bestätigt werden, dass die Beschilderung der Normung und den Regelungen der StVO vollumfänglich entspricht. Um eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erreichen, wurde die Verkehrszeichengröße im Einfahrtsbereich der Dortustraße von der Hegelallee kommend, bereits etwas größer als im übrigen Stadtgebiet gewählt. Eine gute Erkennbarkeit ist bei angemessener Fahrweise auch für den auswärtigen Verkehrsteilnehmer stets gegeben.
03.05.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.