Anmerkung:
07.05.2024 Das Maerker-Portal kann grundsätzlich nicht zur Beantragung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen genutzt werden. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO einhergehen, bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Bitte senden Sie Ihren schriftlichen formlosen und hinreichend begründeten Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen für das Stadtgebiet Potsdam betreffend, direkt an Landeshauptstadt Potsdam, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Nach erster Überprüfung der Sachlage bedingt die Situation nicht die unverzügliche, sprich antragsunabhängige Einleitung verkehrsbehördlicher Maßnahmen. Eine dies rechtfertigende, außergewöhnliche Gefahrenlage ist nicht existent.
29.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.