Anmerkung:
26.04.2024 Vielen Dank für den Hinweis bezüglich der von Ihnen geschilderten Situation in der Straße Auf dem Kiewitt.
Der Aufenthalt von Obdachlosen mit seinen bisweilen wahrzunehmenden Begleiterscheinungen (z.B. Alkoholismus, Müll) wird zu recht häufig als Ärgernis empfunden, eine Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist damit nicht verbunden.
Obdachlosigkeit mit all seinen Erscheinungsformen ist eine soziale Problemlage, die besonderen Repressalien unterliegt.
Auch wenn der öffentliche Raum allen gehört, folgt daraus nicht, dass alles an jedem Ort zulässig ist. Dazu bedarf es einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall. Aus einer Norm ergibt sich nicht automatisch ihre Durchsetzbarkeit.
Darüber hinaus ist Obdachlosigkeit weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit und auch nicht als Gefährdung der öffentlichen Ordnung anzusehen ist.
Wenn auch aus Gründen der Ordnung und Sauberkeit und wegen der Anwohner oder der Kinder der „Zustand“ Obdachlosigkeit als unerwünscht empfunden wird, gibt ist es für die Stadt als Gemeinwesen keine Veranlassung, die Obdachlosigkeit aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verbannen.
Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (wie im vorliegenden Fall) haben die Kommunen entsprechend Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) keine rechtliche Handhabe, Menschen zu verdrängen, die an den öffentlichen Raum gebunden sind.
Wie die Polizei ist auch das Ordnungsamt nicht in der Lage, mit den Mitteln des Ordnungsrechtes soziale Konflikte in der Gesellschaft und deren Auswirkungen zu beseitigen. Dies ist und bleibt eine Aufgabe der Sozialpolitik.
Der angesprochene Sachverhalt ist den Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes bekannt und wird nicht, wie behauptet, ignoriert. Die obdachlosen Personen werden in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der CRESO Potsdam (Creative Sozialarbeit gGmbH), regelmäßig überwacht, und bei einer akuten Gefahr werden im zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Bei auftretenden Straftaten, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen etc. oder bei nächtlichen Ruhestörungen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0331/55081224.
Sollten Sie darüber hinaus aktuelle Behinderungen oder Ordnungswidrigkeiten melden wollen, können Sie die Einsatzzentrale des Ordnungsamt Außendienstes wie folgt erreichen:
Mo - Fr 07:00 - 21:30 Uhr
Sa / So 09:00 - 18:00 Uhr
feiertags in der Woche 09:00 - 20:00 Uhr
Telefonnummer: 0331/289-1642 oder einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de.
26.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.