Anmerkung:
13.06.2024 Die Prüfung Ihrer Beschreibung und der Fotodokumentation ergab, dass die abgelaufene Hauptuntersuchung noch nicht durch den Inspektionsaußendienst des Ordnungsamtes Potsdam geahndet werden kann.
Diese befindet sich noch in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Karenzzeit von 2 Monaten.
Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Regelung, die das längere Parken eines amtlich zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum verbietet.
Der Sachverhalt bleibt unter Kontrolle.
Bitte sehen Sie hier von weiteren Meldungen dieser Art ab.
Die Kolleg*innen des Außendienstes sind tagtäglich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Bei über 1300 öffentlichen Straßen ist es nicht immer möglich, jede Straße einmal am Tag durch die Mitarbeitenden bestreifen zu lassen. Dennoch versuchen wir im Rahmen der personellen Möglichkeiten, so oft es geht, auch die Gartenstraße in Babelsberg zu kontrollieren.
Für Hinweise zu Falschparkern bzw. zu aktuellen Behinderungen/ Ordnungswidrigkeiten, können Sie die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes wie folgt erreichen:
Mo - Fr 07:00 - 21:30 Uhr
Sa / So 09:00 - 18:00 Uhr
feiertags in der Woche 09:00 - 20:00 Uhr
unter der Rufnummer: 0331 289 1642 oder per Mail an einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de.
21.05.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.