Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten hier zu prüfen, ob man Park- oder Halteverbote beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt. Es steht aber auch jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, selbst solche Schilder formlos beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Landkreises zu beantragen.
Antwort:
Die Problematik ist sowohl der Gemeindeverwaltung als auch dem Ortsbeirat Herzfelde bekannt. In der nächsten Sitzung des Ortsbeirates Herzfelde wird über dieses Thema beraten und nach Lösungen gesucht werden. Die eventuelle Lösung – Aufstellung oder Erweiterung der Haltverbote- kann nur auf Anordnung des Straßenverkehrsamt erfolgen. Zur Unterstützung und Lösung dieses Problems können auch Sie gern beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Haltverbote im betroffenen Bereich stellen. So wird dem Straßenverkehrsamt die Problematik stärker bewusst, als wenn die Anträge ausschließlich über öffentliche Stellen gestellt werden.