Erledigte Hinweise
Maerker Rüdersdorf bei Berlin


Maerker bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Nutzen Sie bitte dafür die Internetwache oder die Sprechzeiten des Ordnungsamtes. Hinweise, die den Rückschluss auf Personen zulassen werden zwar weitergeleitet, aber nicht im Maerker-Portal veröffentlicht. Generell möchten wir Sie bitten, wenigstens Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, damit wir von Ihnen bei Bedarf genauere Informationen erhalten können.

Es befinden sich aktuell 1015 Hinweise im Archiv für Rüdersdorf bei Berlin.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Wahlwerbung falsch nach Satzung befestigt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 297984
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Hallo, an mehreren Kreuzungen und Einfahrten hängen die Plakate zu dicht aneinander (100 m) und zu dicht zur Kreuzung (10 m). Dies verstößt gegen die Satzung, insbesondere gegen die Kreuzungs-Regel und die Einfahrts-Regel. In Herzfelde ist die Situation an beiden Ampelkreuzungen besonders schlimm (Plakate zu dicht aneinander und zu dicht an der Kreuzung), aber auch an der Kreuzung Hauptstraße zur Rüdersdorfer Straße. In Hennickendorf ist der Kreisverkehr betroffen sowie viele andere Stellen. In Lichtenow gibt es Probleme an der Kreuzung bei der Tankstelle und dem Goldenen Lamm (Plakate zu dicht aneinander). Und in Rüdersdorf finden sich noch viele weitere Verstöße, beispielsweise direkt vor der Gemeinde selbst (Plakate zu dicht aneinander und zu dicht an der Kreuzung). Ich bitte um eine Klarstellung der Regelungen und eine entsprechende Umsetzung, um diese Verstöße zu beheben. Mit freundlichen Grüßen,



17.05.2024, 10:20 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das Ordnungsamt gebeten die Plakatierungen zu überprüfen.

Antwort:
Für die Plakatierung in Bezug zur Wahlwerbung gibt es keine Satzung, sondern eine Allgemeinverfügung (https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung/) Alle antragsstellenden Parteien haben sich zur Einhaltung der Allgemeinverfügung verpflichtet. In der Praxis stellen wir jedoch auch hier immer wieder Abweichungen fest.

Zudem benötigt jeder, der ein Wahlplakat aufhängen möchte, die Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden, welche den Abstand von 100 Metern zum jeweils anderen Wahlplakat derselben Partei enthält.
Wir haben alle betroffenen Parteien nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Wasserdruck

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 297974
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, Der Wasserdruck im Friedrich-Engels-Ring ist relativ schwach. Das Problem ist, der Wasserdruck wird ab und zu schwach, dann wieder stark, dann wieder schwach. Das geht die ganze Zeit so. Woran liegt das?

Rüdersdorf
Friedrich-Engels-Ring

17.05.2024, 09:40 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das wissen wir leider nicht. Bitte wenden Sie sich direkt an den Wasserverband Strasuberg-Erkner (WSE): https://www.w-s-e.de/kontakt

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Baden im Brückenbereich Torellplatz

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 297895
Status: erledigt (grün).

Laut Tourismuskonzept ist das Baden im Brückenbereich und an Schiffsanleger verboten. Wann werden dort endlich die Schilder aufgestellt, bzw. die Absperrung an der Mühlenfließbrücke Höhe Torellplatz erweitert. Das Problem besteht schon seit mehreren Jahren und nichts wird unternommen. Und bitte bald. Denn die Badesaison beginnt langsam.

Rüdersdorf
Mühlenstraße
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16.05.2024, 14:48 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir fragen nach, ob da etwas von uns unternommen werden soll oder kann.

Antwort:
Die Badeverbotsschilder werden zeitnah aufgestellt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Massive Staubbelästigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 297855
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Leider ist die Staubbelästigung in der ganzjährigen Trockenzeit eine unerträgliche Situation. Gerade nach dem die Straße neu befestigt wurde und vor allem die Autofahrer zu erhöhten Geschwindigkeiten einlädt. Vor allem betrifft es die Verkehrsteilnehmer aus Schöneiche kommend (s. Foto). Kinder sind auch gefährdet. Spielstraße und Hinweisschild???

Rüdersdorf
Grünelinde 3
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16.05.2024, 08:30 Uhr

Foto: Massive Staubbelästigung

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir prüfen, was wir hier machen können.

Antwort:
Im Einfahrtsbereich ist bereits ein Hinweisschild auf langsam fahren angebracht. Ein Spielstraße kann dort nicht hergestellt werden, da der Straße der Charakter der Spielstraße fehlt. Für die Anordnung von Tempo 30 ist das Straßenverkehrsamtes des Landkreises Märkisch-Oderland zuständig. Gern können Sie mit der entsprechenden Begründung eigenständig beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Tempo 30 stellen - teilweise wirkt dies mehr, als wenn wir das als Kommune tun.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Parkverbotsschild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 297806
Status: erledigt (grün).

Guten Tag, bereits vor einem Jahr (oder sogar noch länger?) wurde gefragt, ob das Parkverbotsschild in der Vogelsdorfer Straße in Richtung Neue Vogelsdorfer Straße vor dem Berg bis zur Straße am Friedhof vorverlegt werden kann wegen schlechter Einsicht des Gegenverkehrs. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Gemeinde wohl gestellt. Was ist denn daraus geworden? Wie lange dauert denn so eine Prüfung?

Rüdersdorf
Vogelsdorfer Straße
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15.05.2024, 21:58 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haken nach, was der Stand macht - warum die Prüfung beim Straßenverkehrsamt des Landkreises so lange dauert, wissen wir nicht.

Antwort:
Der Antrag wurde seitens des Straßenverkehrsamtes abgelehnt. Ihnen ist aber freigestellt, wie jedermann, selbst einen Antrag mit entsprechender Begründung beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

 

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