Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir erkundigen uns, wann hier Arbeiten geplant sind und geben Ihnen anschließend gern Bescheid.
Antwort:
Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass auch die Instandsetzung von Straßen an gewisse witterungsbedingte Voraussetzungen, welche im Dezember und Januar kaum gegeben waren, gebunden ist. Somit können unbefestigte Straßen auch erst bei Frost- und Nässefreiheit begradigt werden. Ferner nehmen die Asphaltmischwerke aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten ihre Tätigkeiten nach derzeitigen Kenntnisstand erst zum 01.04.2024 wieder auf. Bis dahin kann nur mit Kaltmischgut, welches nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, eine Instandsetzung erfolgen. Hierbei haben Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wozu die Mühlenstraße nicht zählt, absoluten Vorrang.