Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die von Ihnen genannte Brücke ist nach Einschätzung der Deutschen Bahn baufällig und muss erneuert werden. Dies geschieht aber nur, wenn sich die Gemeinde Hohenbocka bereit erklärt, eine sogenannte Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn und der Bundesrepublik Deutschland zu unterzeichnen und nach Fertigstellung, diese Brücke auch in die Baulast der Gemeinde zu übernehmen. Wie hoch der Eigenanteil der Gemeinde für die Kosten des Ersatzneubaus ist, kann derzeit nicht beziffert werden. Der Eigenanteil der Baukosten ist nicht förderfähig. Letztendlich muss die Gemeinde Hohenbocka, nach Kenntnis über die Höhe der Kosten, zwischen dem Erhalt der Brücke und und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde abwägen.
Ihr Maerker-Redakteur