Seit wann darf Wald als Gewerbegebiet missbraucht werden? Umweltschutz& Nachhaltigkeit interessiert hier niemanden? Obwohl das ein ganz großes Problem ist?
Kategorie: Abfall/Müll
ID:
263750
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Hinweis an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
15.09.2023
Sehr geehrte Bürgerin oder sehr geehrter Bürger,
Ein anonymer Hinweis wird immer als problematisch angesehen, da die Möglichkeit einer persönlichen Klärung ausgeschlossen ist.
Begrüßenswert ist Ihr Interesse für die Vorgänge in der Gemeinde Hohenbocka. Dabei ist Ihnen sicher nicht entgangen, dass seit ca. zwei Jahren verstärkte Baumaßnahmen für die Verbesserung des Gemeinwohls durch die Sanierung von Versorgungsleitungen durchgeführt werden.
Um das öffentliche Leben nicht noch mehr einzuengen, wurde in Abstimmung zwischen der Gemeinde Hohenbocka und dem Amt Ruhland entschieden, den Hartplatz als Zwischenlager für Material zu nutzen. Dieser Platz ist ein Sondernutzungsgebiet in kommunalem Eigentum und unterliegt nicht den Schutzbedingungen eines Waldes. Ein Gewerbegebiet, wie von Ihnen beschrieben, wurde nicht eingerichtet oder ausgewiesen.
Wenn Sie sich temporär in Ihrer Ruhe gestört fühlen, bitte ich Sie im Interesse der Gemeinschaft um Verständnis. Auch Sie partizipieren von den Ergebnissen der Baumaßnahmen.
Ihr Maerker-Redakteur