verunreinigter Gehweg
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
260520
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
01.09.2023
Für die Reinigung der Gehwege sind die Grundstückseigentümer nach § 2 Straßenreinigungssatzung selbst zuständig. Die Meldung wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort kümmert man sich um die Einhaltung der Reinigungspflichten. Die Durchführung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.