Erledigte Hinweise
Maerker Ketzin/Havel


Willkommen beim Maerker Portal der Stadt Ketzin/Havel. Hier können Sie Infrastrukturprobleme über den Reiter "Hinweise geben" melden. Bitte beachten Sie, dass jegliche Meldungen, die eine sofortige Gefahrenabwehr erfordern, direkt der Polizei (Tel. 110) oder der Feuerwehr (Tel. 112) zu melden sind. Angelegenheiten der Straßenreinigung, Laubabholung und des Winterdienstes sind keine typischen Vorgänge für den Maerker, da es sich hier nicht um Infrastrukturprobleme handelt. Möchten Sie entsprechende Hinweise geben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Ordnungsamt unter 033233/720115.

Es befinden sich aktuell 269 Hinweise im Archiv für Ketzin/Havel.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

WAHLWERBUNG

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 297261
Status: erledigt (grün).

Warum hängen Wahlplakate an der Europa Schule? #Bannmeile


Am Mühlenweg 21
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12.05.2024, 14:08 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wahlwerbung vor Schulen
Wahlwerbung vor öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich gestattet. Ein Neutralitätsgebot für öffentliche Gebäude besteht lediglich am Wahltag für Gebäude, in denen ein Wahllokal untergebracht ist.
Eine etwaige Abstandsregelung ist derzeit nicht gesetzlich normiert.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglwahlg

Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG)

§ 35
Unzulässige Wahlpropaganda, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen
(1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Personen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Bzw.

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpropaganda-unzulaessige.html

Wahlpropaganda, unzulässige:

Während der Wahlzeit ist in und an allen Gebäuden in denen sich Wahlräume befinden jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler verboten. Eine Beeinflussung kann zum Beispiel durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder Unterschriftensammlung erfolgen.
Wie der unmittelbare Zugangsbereich abzugrenzen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Entscheidend ist, dass die Wählerinnen und Wähler den Wahlraum betreten können, ohne in ihrem Wahlverhalten behindert oder beeinflusst zu werden.
Wahlpropaganda ist auch in unmittelbarer Umgebung des Wahlgebäudes unzulässig, wenn sie nach Form und Inhalt geeignet ist, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe zu beeinflussen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Lautsprecherdurchsagen außerhalb des Wahlgebäudes mit einer solchen Lautstärke erfolgen, dass sie auch im Wahlraum deutlich hörbar sind.
Für die Einhaltung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum ist der Wahlvorstand zuständig. Wenn während der Wahlzeit außerhalb des Wahlraumes gegen das Verbot der unzulässigen Wahlbeeinflussung verstoßen wird, hat der Wahlvorstand, falls erforderlich, die für die Ausübung des Hausrechts zuständige Stelle und die Ortspolizeibehörde zu verständigen, die ein polizeiliches Einschreiten veranlassen kann.

Damit ist die angebrachte Wahlwerbung vor der Europaschule konform angebracht und muss demnach nicht entfernt werden.



Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Lärmbelästigung am Feiertag

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 296960
Status: erledigt (grün).

Am 09.05.24 seit ca 7.00Uhr wird direkt neben dem Wohngebiet in Tremmen mit großen Maschinen bei der Firma Lorberg, an einem Feiertag lautstark gearbeitet. Die Mitarbeiter rufen sich lautstark zu. Es ist unmöglich, dass bei dem Lärm kleine Kinder schlafen können und auch keine Nachruhe wurde dadurch vorzeitig beendet.

Tremmen

09.05.2024, 08:43 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Leuchtmittel defekt

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 296832
Status: erledigt (grün).

Straßenlaterne leuchtet nicht mehr 0067B

Paretz
Parkring 10
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08.05.2024, 05:46 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die E.dis AG weitergeleitet.

Freundliche Grüße Ihre Maerker Redakteurin

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Straßenlampe defekt

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 296690
Status: erledigt (grün).

Vor dem Grundstück Rotkehlchenweg 14 ist die Straßenlampe defekt

Ketzin
Rotkehlchenweg 14
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07.05.2024, 05:11 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Leuchte wurde repariert.

Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Baum droht zu kippen

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 296579
Status: erledigt (grün).

Am letzten Ende des Lilienweges wo dieser auf den Kanal zwischen Havelstraße und Ulmenallee trifft, hängt eine große Weide Quer über den Kanal. Der Baum hängt bereits in der Krone eines Baums auf der anderen Uferseite und droht zu kippen.

Ketzin
Lilienweg
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06.05.2024, 12:21 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin

 

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