Mühlberg/Elbe: Rathaus und Elbe, Foto: Verbandsgemeinde Liebenwerda

Maerker Mühlberg/Elbe


Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Mit Ihren Hinweisen helfen Sie dabei, Missstände schneller festzustellen und zu beseitigen. Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen werden gelöscht und nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass jegliche Meldungen die eine sofortige Gefahrenabwehr erfordern, direkt der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112) zu melden sind. Vielen Dank Ihre Maerker Redaktion

Es gibt aktuell 26 Hinweise für Mühlberg/Elbe.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


[zurück1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Hundeführung in der Stadt, stets und ständig ohne Leine

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 225751
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Guten Tag, wir sind selbst jeden Tag mit unserem Hund sowie unserer 2-jährigen Tochter unterwegs und mussten schon mehrmals mit einem Boxer (Rüden) unangenehme Bekanntschaft machen, da sein Besitzer meist erst 50 Meter später hinterher kommt. Da wir auch einen Rüden besitzen und er unsere Familie beschützt, kam es schon mehrmals zu aggressiven Zwischenfällen beider Hunde, wobei unser Hund immer an der Leine war. Glücklicherweise ist unserer Tochter bis jetzt noch nichts passiert. Das ist unverantwortlich und nicht zu entschuldigen. Trotz mehrmaliger Ansprache passiert nichts und der Herr ignoriert alles, um was man ihn bittet, trotz der Gefahr, dass Kinder oder größere Personen verletzt werden können.



Karte anzeigen (Popup)

12.10.2022, 07:59 Uhr

 

 Anmerkung:


12.10.2022 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

12.10.2022 Nach Überprüfung Ihres Anliegens können wir Ihnen mitteilen, dass dieser Sachverhalt bereits in Bearbeitung ist.

Hierfür noch eine Information:
Siehe § 8 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Gefahrenabwehrverordnung), beschlossen am 26. 08. 2020, gültig seit 16. 09. 2020:

§ 8 Mitführen von Tieren

(1)Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen,
dass diese niemanden gefährden oder belästigen können. Hunde sind innerhalb im
Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen.

 

[zurück1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6