Anwohnerbeschwerde – Lärm, Sicht- und Lichtimmissionen Aral Fußballplatz
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
372247
Status: erledigt (grün).
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, eine Gruppe betroffener Anwohner, wenden uns anonym an Sie, da wir Repressalien aus dem Umfeld des Sportvereins befürchten. Die Belastungssituation durch den angrenzenden Sport-Trainingsplatz hinter der Aral Tankstelle ist für uns unhaltbar geworden.
Unsere Beschwerde stützt sich auf folgende Punkte:
1. Mutmaßliche Unterschreitung der Mindestabstände und Lärmbelästigung (18. BImSchV)
Nahezu täglich findet auf dem Trainingsplatz ein stundenlanger Trainingsbetrieb statt, der mit erheblichem Lärm (Schreie, Rufe, Ballgeräusche) verbunden ist. Unserer Beobachtung nach wurde die Rasenfläche des Platzes eigenmächtig in Richtung der angrenzenden Wohnbebauung erweitert.
Auf dieser Erweiterungsfläche werden mobile Tore platziert und das Training gezielt in unmittelbarer Nähe zu den Wohngrundstücken Hohenwalder Weg / Frankfurter Straße abgehalten. Wir haben den dringenden Verdacht, dass hierdurch die Mindestabstände zur Wohnbebauung, wie sie in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV, "SALVO") geregelt sind, massiv unterschritten werden. Der Lärm ist für die Anwohner untragbar geworden, obwohl der restliche, weitläufige Platz oft ungenutzt bleibt.
2. Klärungsbedarf zur Baugenehmigung/Nutzungserweiterung
Wir bitten das zuständige Bauamt um offizielle Prüfung und Auskunft, ob für die Erweiterung der Rasenfläche in Richtung der Wohnbebauung eine Genehmigung erteilt wurde. Es stellt sich die Frage, ob diese Fläche offiziell als Trainingsfläche gewidmet und genehmigt ist.
3. Verletzung der Privatsphäre und Datenschutzbedenken
Durch die extreme Nähe des Trainingsbetriebs zu den Grundstücken wird die Privatsphäre der Anwohner massiv verletzt. Es kommt zu ständigen Einblicken in Gärten, Wohnräume und auf Terrassen.
Darüber hinaus werden während des Trainings regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Aufgrund der räumlichen Enge werden dabei unweigerlich und ohne Zustimmung private Grundstücke und ggf. deren Bewohner mitfotografiert, was erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken (DSGVO) aufwirft.
4. Erhebliche Lichtimmissionen
In den Abendstunden wird die Flutlichtanlage des Platzes betrieben. Diese Scheinwerfer sind so ausgerichtet oder stark, dass sie die umliegenden Grundstücke taghell ausleuchten. Dies führt zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe und stellt eine massive Lichtverschmutzung dar.
Konstruktiver Lösungsvorschlag
Als Anwohner sind wir an einer schnellen und für alle Seiten tragfähigen Lösung interessiert.
Als Sofortmaßnahme zur Lärm- und Sichtreduzierung schlagen wir die Errichtung eines Erd- oder Lärmschutzwalls (ca. 2 Meter Höhe) entlang der betroffenen Grundstücksgrenzen Hohenwalder Weg / Frankfurter Straße vor. Ein ähnlicher Wall existiert bereits an anderer Stelle des Platzes in Richtung Wald und beweist seine Wirksamkeit. Dies wäre eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme.
Zusätzlich fordern wir eine Überprüfung und Neuausrichtung bzw. Dimmung der Flutlichtanlage, um die Lichtimmissionen zu beenden.
Wir bitten Sie eindringlich um:
* Eine Prüfung des Sachverhalts vor Ort.
* Eine Stellungnahme, ob die Nutzung und Erweiterung des Platzes genehmigt ist.
* Die Einleitung von Maßnahmen zur umgehenden Behebung der Lärm-, Sicht- und Lichtbelästigung.
Wir sehen uns gezwungen, bei ausbleibender Reaktion ebenfalls den Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) über diese Zustände in Kenntnis zu setzen. Sollte keine Abhilfe durch Sie erfolgen, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Die betroffenen Anwohner