Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Nach örtlicher Begehung wurde entschieden, dass an der Kreuzung kein Verkehrsspiegel installiert wird. Es handelt sich um eine Kreuzung mit der Verkehrsregelung „Rechts vor Links“. Der Einblick in den Kreuzungsbereich ist durch vorsichtiges Herantasten ausreichend gewährleistet.
Ein Verkehrsspiegel würde in dieser Situation keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringen und könnte aufgrund möglicher Verzerrungen oder Blendungen sogar zu Fehleinschätzungen führen. Die geltende Regelung „Rechts vor Links“ sorgt bei angepasster Geschwindigkeit und vorsichtigem Fahrverhalten für eine sichere Abwicklung des Verkehrs.