Anmerkung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es gibt keine bundesweit geltende Regel, die Streusalz generell verbietet. Auch auf Länderebene ist das Streuen mit Streusalz nicht einheitlich untersagt. Die Kommunen entscheiden selbst, welche Mittel zur Räumung genutzt werden können. So auch die Stadt Bad Belzig. Gemäß § 5 „Winterwartung“ der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Belzig (Straßenreinigungssatzung) ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ausnahme: Die Verwendung ist erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle vorliegen (z.B. Eisregen), an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf oder -abgängen, starkem Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gewegabschnitten oder aber wenn das Ausbringen von Salz-Lauge oder Salz-Sand durch einen elektronisch genau dosierten Streuautomaten erfolgt.