Hundekot
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
318243
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Ihr Vorschlag wurde auf eine mögliche Maßnahmenliste gesetzt. Derzeit werden andere Vorschläge aber prioritär umgesetzt.
Grundsätzlich hat gemäß der Hundehalterverordnung jeder, der einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen führt, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.