Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde dem Ordnungsamt zur Kenntnis weitergeleitet. Sollten Sie neben den behördlichen Kontrollen ahndungswürdige Sachverhalte feststellen, können Sie eine konkrete Anzeige bei der Stadtverwaltung erstatten.
Einer Anzeige sollte zumindest das Kfz-Kennzeichen,der Fahrzeugtyp, die Tatzeit, der genaue Standort des Fahrzeuges, ggf. ein Foto des Sachverhaltes und die Namen und die Anschrift des Anzeigenerstatters zu entnehmen sein.
Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen prüft das Ordnungsamt, ob und inwieweit die Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit vorliegen und eine Ahndung im öffentlichen Interesse geboten ist bzw. andere Maßnahmen notwendig erscheinen.