Baustellenzufahrt behindert Verkehr
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
306985
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
16-07-2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
19.07.2024 Eine Baustellenüberfahrt hat den Sinn, dass sie den öffentlichen Bereich neben der Fahrbahn (Gehweg, Grünstreifen…) vor den Folgen durch das Befahren mit schweren Fahrzeugen schützen soll. Daher erstreckt sie sich auch über den Bord hinaus und ragt zwangsläufig auf die Fahrbahn. Für die Warnung des fließenden Verkehrs dient die Barke. Die Baustellenüberfahrt ist genehmigt.