Bushaltestelle beschädigt
Kategorie: Vandalismus
ID:
318287
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist mindestens eine Zeugenaussage mit Namen und Anschrift des Zeugen über Tatort, Tattag und -zeit sowie den konkret beobachteten Hergang erforderlich. Ohne Zeugenaussage hat eine nachträgliche Verfolgung von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten keine Aussicht auf Erfolg. Soweit Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen möchten, können Sie gerne beim Ordungsamt der Gemeinde Ihre Zeugenaussage abgeben oder zur Niederschrift vortragen.