Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Ordnungsamt informiert:
Die genannten Parkflächen befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum und stehen somit grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Eine bevorzugte Nutzung durch Anwohner ist rechtlich nicht vorgesehen.
Wir empfehlen allen Anwohnern, vorhandene Stellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, um die Parksituation in der Straße nicht unnötig zu verschärfen.
Das Parken in den Gräben sowie die Parksituation insgesamt werden wir in den Streifenplan mit aufnehmen und künftig im Rahmen unserer Kontrollen regelmäßig mit überprüfen.
Dies umfasst auch den gemeldeten Anhänger an der Ecke Fuggerweg.